Klingbeil hat wohl was gegen ältere Unternehmer
Klingbeil hat wohl was gegen ältere Unternehmer
Wie aus dem an die BILD durchgestochenen Entwurf zur Steuerreform hervorgeht, plant unser Finanzminister, den Freibetrag bei Betriebsaufgabe zu streichen. Diesen Freibetrag gibt es in der Regel frühestens ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Damit greift der Finanzminister direkt in die Altersvorsorge der Inhaber von kleinen und mittelgroßen Betrieben ein. Da bei einer Betriebsaufgabe die sog. stillen Reserven eines Betriebs steuerlich wirksam werden, kann dies u.a. bei der Schätzung des Werts eines Betriebsgrundstücks in die Zigtausende gehen. Der bisherige Freibetrag von 45.000 € trägt dem schon kaum Rechnung, zumal er schon seit Jahrzehnten nicht erhöht worden ist. Er gilt i.Ü. nur für Betriebdaufgabegewinne bis zu 135.000 €. Oft ist auch der geschätzte Wert nicht erzielbar, sodass ohnehin reine Papierwerte in die Berechnung des sog. Betriebsaufgabegewinns einfließen. Da die Wertmehrung eines über viele Jahre betriebenen Unternehmens in die Planung der Altersvorsorge des Inhabers des Inhabers eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) eingeflossen ist, wird klar: Herr Klingbeil hat was gegen KMU.
Das sind aber gerade diejenigen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft gerade auch in Sachsen ausmachen. Sie haben über viele Jahre hinweg Steuern gezahlt und Arbeitnehmer beschäftigt und damit zum Wohl unseres Landes beigetragen.
Unser Landesvorsitzender, Peter Weinholtz, fordert daher:
Keine Streichung des Freibetrags bei Betriebsaufgabe, Herr Klingbeil!